Die Kanzlei Göddecke in den Medien zum Thema: MWB Vermögensverwaltungs AG



Kämpfer für Kleinanleger: Der Findige, Hartmut Göddecke (vom: 12. April 2008)


Telekom-Prozess, Schrottimmobilien, Filmfonds: In Sachen Anlegerschutz liegt in Deutschland vieles im Argen, meint das Magazibn 'Wirtschaftswoche' (WiWo) und stellt zehn führende Anwälte im Kurzporträt vor. Mit dabei: der Siegburger Anwalt Hartmut Göddecke.

Wer als Kapitalanleger in Deutschland auf fehlerhafte Prospekte, falsche Ad-hoc-Mitteilungen oder kriminelle Fondsinitiatoren hereinfällt, braucht laut 'WiWo' einen extrem langen Atem, bis ihm der Schaden ersetzt wird. Vor allem aber brauche er einen guten Anwalt, der die Materie nicht nur juristisch beherrscht, sondern auch wirtschaftlichen Sachverstand besitzt.
 
Das Magazin stellt Hartmut Göddecke als "Den Findigen" vor: "Leichtfertige Vermögensverwalter bringt Göddecke zur Räson. Die MWB Mittelstandsberatung, die in der Schweiz residierte, zerrte er vor das OLG Dresden. »Die Richter wendeten deutsches Recht an, das Kölner OLG schloss sich später der Auffassung an«, berichtet der Siegburger. Stolz ist er auch auf sein letztinstanzliches 'Poststempel- Urteil', das den Widerruf leichtfertig abgeschlossener Geldanlagen erleichtert. Für ihn klaffen im deutschen Recht noch viele Lücken. Solche „selbstgestrickten und unseriösen Angebote“ wie im Bereich der Geldanlagen seien bei anderen Produkten undenkbar."

 

Weblink: Original-Meldung bei wiwo.de


KRI-Artikel-Link



Ihr Geld ist nicht weg, es hat jetzt nur ein anderer (vom: 11. März 2007)


Außerbörsliche Beteiligungen, Warentermingeschäfte, Bankgarantien, Schenkkreise, Nigeria-Connection - fast jeder Schwindler hat eine andere Masche. 'Euro am Sonntag' beschreibt wie man sie erkennt und wie man sich dafür schützt. Als Beispiel führt die Redaktion auch die Machenschaften der MWB an und beschreibt den Gerichtserfolg der Kanzlei Göddecke gegen den Schweizer Vermögensverwalter.

Bei ausländischen Firmen ist eine Strafverfolgung gegen unseriöse Finanzschwindler hierzulande meist aussichtslos. Wer gegen diese vorgehen will, muss juristische Schritte im Ausland einleiten. Es sei denn, er hat Glück im Unglück. Wie ein Anleger, der sein Geld der in der Schweiz ansässigen MWB Vermögensverwaltung AG für den Mittelstand anvertraut hatte. Anstatt das Kapital zu mehren, wurde das Geld äußerst verlustreich investiert. Jedoch kam dem Geschädigten in diesem Fall zugute, dass das Geschäftsmodell der Schweizer MWB komplett auf deutsche Anleger ausgerichtet war. Deswegen sah das Landgericht seine Zuständigkeit gegeben. Rechtsanwalt Patrick J. Elixmann von der Siegburger Kanzlei Göddecke, der das Urteil erstritten hat: "Auch am Finanzplatz Schweiz ist nicht alles Gold, was glänzt." 


KRI-Artikel-Link



kapital-markt intern (vom: 19. September 2007)


Im wöchentlichen Branchendienst 'kapital-markt intern' informiert die Redaktion über das vom OLG Köln bestätigte Urteil gegen die Schweizer MWB, das von Kanzlei Göddecke erstritten wurde.

Bereits vor mehr als elf Jahren warnte 'k-mi' vor der Schweizer MWB Vermögensverwaltung AG. Wie nunmehr RA Patrick Elixmann von der Kanzlei Göddecke/Siegburg mitteilt, hat das OLG Köln ein Urteil des LG Bonn bestätigt, in dem MWB zu Schadenersatz verurteilt wurde. "Danach bleibt es dabei, dass die Schweizer Strippenzieher einem deutschen Anleger, der von der Siegburger Kanzlei vertreten wurde, rund 41.000 plus Zinsen zurückzahlen müssen", berichtet 'kapital-markt intern'.


KRI-Artikel-Link



MWB: Illegale Geschäfte (vom: Ausgabe 10/2007)


Das Oberlandesgericht Dresden hat die MWB Vermögensverwaltungs AG zur Zahlung von rund 30.000 Euro Schadenersatz an einen Anleger verurteilt. 'FINANZtest' setzt die MWB wegen fehlender Genehmigung der Finanzaufsichtsbehörde auf die Warnliste.

Im dem Fall war ein Optiker aus der Nähe von Leipzig von dem deutschen Callcenter des Unternehmens illegal angerufen worden. Anschließend besuchte ihn ein Berater und schloss mit ihm einen Vermögensverwaltungsvertrag ab. Anders als angekündigt investierte die MWB nicht in "Vermögensaufbauprogramme mit Kapitalabsicherung", sondern in Kapitallebensversicherungen, was keine klassische Vermögensverwaltung ist. Die MWB hat nach Angaben von Rechtsanwalt Patrick Elixmann, der das Urteil erstritten hat, rund 35.000 Kunden allein in Deutschland.

 

Weblink: Die Original-Meldung bei Finanztest Online


KRI-Artikel-Link



kapital-markt intern (vom: 17. August 2007)


Im wöchentlichen Branchendienst 'kapital-markt intern' informiert die Redaktion über das unseriöse Geschäftsgebaren der MWB und berichtet über das von der Kanzlei Göddecke erstrittene OLG-Urteil gegen die Schweizer Vermögensverwaltung.

"Gerade wegen der höchst unseriösen Kontaktaufnahme und des Abtauchens auf unsere Anfragen raten wir Ihnen zur höchsten Vorsicht", so lautete der "k-mi"-Tip in "k-mi" 01-02/05 zu dem Geschäftsgebaren der MWB Vermögensverwaltung Zürich AG. Zu keinem anderen Ergebnis ist nun auch das OLG Dresden in einer aktuellen Entscheidung gekommen. In einem von der Kanzlei Göddecke/Siegburg erstrittenen Urteil erhält ein Geschädigter rund 30.000 Euro Schadenersatz, weil "die MWB in Deutschland systematisch Kunden akquiriert hat, ohne über die dafür nötige Genehmigung der Finanzaufsichtsbehörde zu verfügen", so Rechtsanwalt Patrick Elixmann von der Kanzlei Göddecke.


KRI-Artikel-Link



Die Wirklichkeit überholt das Kabarett (vom: 29. August 2007)


'Guter Rat'-Chefredakteur Werner Zedler stellt wöchentlich in seiner Kolumne die besten Insiderinfos und Hintergrunddetails aus der Finanzwelt vor. Diesmal blickt er kritisch auf den Anlegerschutz in Deutschland und stellt das von der Kanzlei Göddecke erstrittene Urteil gegen die MWB Vermögensverwaltung als Beispiel vor.

Erstmals hat jetzt ein deutsches Gericht einen ausländischen Finanzdienstleister zu Schadenersatz verurteilt, weil das Unternehmen in Deutschland ohne Erlaubnis der Finanzaufsicht auf Kundensuche ging. Die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte aus Siegburg, die einen geschädigten Privatanleger gegen die MWB Vermögensverwaltung Zürich vertrat, ist überzeugt, dass das Urteil des Dresdner Oberlandesgerichts (Az. 8 U 328/07) über den Einzelfall hinausgeht und eine Prozesswelle auslösen könnte. Bisher konnten sich Unternehmen wie MWB darauf verlassen, dass deutsche Gerichte Schadenersatzklagen von geschädigten Anlegern abschmetterten. Doch jetzt scheint sich das Blatt zu wenden. Auch Unternehmen wie die "Swiss Financial Partners AG" aus Zug oder die Züricher "Limmat Consulting AG", die ebenfalls in Deutschland ohne Zulassung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) arbeiten, müssen jetzt mit deutlich mehr Gegenwind rechnen.

 

Weblink: Die Original-Meldung bei 'Guter Rat Online'


KRI-Artikel-Link



Dubiose Anbieter im Ausland (vom: 20. August 2007)


Das Schadensersatzurteil des Dresdner Oberlandesgerichts gegen die Schweizer MWB Vermögensverwaltung lässt geprellte Anleger hoffen. Laut Gericht gilt das deutsche Anlegerrecht, wenn der Kunde in Deutschland angesprochen wurde.

Die MWB versprach deutschen Anlegern hohe Gewinne, doch trieb die Kunden mit überhöhten Gebühren und Provisionen in eine Schuldenfalle. Das Dresdner Urteil macht es anderen Gerichten künftig einfacher, gegen ausländische Vermögensverwaltungen vorzugehen. Viele der ausländischen Vertriebe arbeiten ohne BaFin-Genehmigung und akquirieren Kunden direkt am Telefon. "Damit sind sie leicht angreifbar", bestätigt Rechtsanwalt Patrick Elixmann von der Kanzlei Göddecke im 'Focus'.


KRI-Artikel-Link



Geplatzte Träume (vom: 13. August 2007)


Die Schweizer MWB Vermögensverwaltung wurde in Deutschland zu Schadensersatz verurteilt. Hauptgründe für die Richter waren Kaltakquise von Kunden sowie das Praktizieren von Bankgeschäften ohne BaFin-Genehmigung. Rechtsanwalt Patrick J. Elixmann aus der Kanzlei Göddecke erläutert in der Zeitschrift 'Cash' die Rechte der Kapitalanleger anhand des Dresdner Urteils.

Das Urteil des Dresdner Oberlandesgerichts stärkt geprellten Anlegern den Rücken. Auch wenn die Unternehmen aus dem Ausland agieren, greift dennoch grundsätzlich das deutsche Recht. Es ist verboten, Bankgeschäfte ohne Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu tätigen. Zudem dürfen Kunden nicht direkt angeworben werden, beispielsweise per Telefon. Elixmann erklärt in der Zeitschrift 'Cash' das Dresdner OLG-Urteil und nennt es „in dieser Hinsicht einen Meilenstein.“


KRI-Artikel-Link



Klagen gegen Schweizer Vermögensverwaltung eingereicht (vom 14. Juli 2006)


Die Kanzlei Göddecke reicht mehrere Klagen gegen die MWB-Vermögensberatung ein. Das Unternehmen warb mit einem falschen Image und warb Kunden direkt am Telefon an.

Die MWB warb mit dem guten Image der Schweiz als Finanzplatz, täuschte aber die Anleger. Die am Telefon angeworbenen Kunden schlossen unwissentlich Verträge mit unmöglichen Zahlungsverpflichtungen ab. Die Kanzlei Göddecke vertritt mehrere Kläger vor Gericht. Rechtsanwalt Patrick Elixmann spricht im 'Versicherungsmagazin' von "einem Geschäftsgebaren, das einem typischen Vermögensauftrag widerspricht."


KRI-Artikel-Link



Betrüger am Werk (vom: 14. Juli 2006)


Die MWB Vermögensberatung lockte Kunden mit falschen Argumenten und brachte so tausende Anleger um ihr Geld. Die Siegburger Kanzlei Göddecke hat mehrfach Klage gegen das Unternehmen eingereicht und verspricht sich Erfolg für die geprellten Mandanten.

Obwohl es verboten ist, warb die MWB über Call Center Anleger aus Deutschland direkt an. Anstatt wie versprochen einen Depotrahmen zu reservieren, zahlten die ahnungslosen Kunden hohe Raten für Lebensversicherungen und hochriskante Kreditgeschäfte, berichtet das 'Handelsblatt'. Die Kanzlei Göddecke verklagt das Unternehmen mehrfach und zeigt sich aufgrund der illegalen Methoden seitens der MWB siegessicher.


KRI-Artikel-Link

zurück | weiter